Wen wir beraten
Willkommen
Wir beraten sowohl Privatpersonen als auch Institutionen in Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts.
BANK- UND KAPITALMARKTRECHT
Wenn Sie in Fragen Darlehen, Kredit oder Vermögens- und Kapitalanlagen einen finanziellen Schaden durch Ihren Berater bei Iher Bank oder Sparkasse erlitten haben, beraten wir Sie außergerichtlich und begleiten Sie beratend und falls erforderlich durch gerichtliche Ausgangs- und Berufungsinstanzen.
HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
Im Handels- und Gesellschaftsrecht beraten wir Gesellschafter sowie Geschäftsführer von der Planung und Gründung bis zur Beendigung eines Unternehmens.
Wir übernehmen eine rechtliche Dauerrechtsberatung als eine externe Rechtsabteilung für Institutionen sowie für Kleinunternehmen. Wir unterstützen Sie dabei beim Forderungs- und Vertragsmanagement. Wir vertreten Ihre Interessen vor Gericht in Zivilprozessen oder in Handelsregisterangelegenheiten.