Handels- und Gesellschaftsrecht

Photo by Pixabay on Pexels.com

Handels- und Gesellschaftsrecht

Unsere Beratung umfasst im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht die gemeinsame Planung eines Gründungskonzepts von der Rechtsformwahl und der Vertragsgestaltung bis zur allen gesellschaftlichen Fragestellungen insbesondere bei der Gründung von

  • GmbH-Gesellschaften
  • Personengesellschaften wie GbR, Personenhandelsgesellschaften wie OHG oder KG
  • Publikumsgesellschaften, Vereine und Stiftungen

Wir prüfen und gestalten Gesellschafterverträge. Unsere Beratung umfasst auch die Prüfung von Gesellschafterbeschlüssen. Wenn es notwendig ist,  begleiten wir Sie zur Gesellschafter- und Aktionärversammlungen. Wir beraten Sie auch bei Gestaltung und Umstrukturierung von Unternehmungen. Bei Streitigkeiten mit Mitgesellschaftern bemühen wir uns, eine außergerichtliche Lösung zu finden und die Interessen unserer Mandanten dabei besonders zu wahren. Wir begleiten und beraten Sie auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Wir agieren auch als externe Rechtsabteilung und stehen Ihnen für eine rechtliche Dauerberatung in allen unternehmensbezogenen rechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Unsere Beratung umfasst Forderungs- und Vertragsmanagement sowie Vertragsgestaltung in allen gesellschaftlichen Fragestellungen. Falls erforderlich, vertreten wir Sie außergerichtlich. Wir beraten Sie auch im Klagewege, Ihre Interessen vor Gericht durchzusetzen.