Unerlaubte Geschäfte!!!

AKTUELLE MELDUNGEN

Unerlaubte Geschäfte!!!

Achtung!!! Verdacht auf Geldwäschegeschäfte!!

Aufsichtspflichte Zahlungsdienstleistungen

Nach der aktuellen Meldungen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bieten Firmen mit den Namen Wagencia Deutschland sowie Binnewies Unternehmensberatung GmbH Berlin keine erlaubten Zahlungsdienstleistungen an.

Diese Anbieter bauen ihre Homepage nach einem bestimmten Muster auf. Als Leistung bieten sie Unternehmensberatung, Rechnungslegung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Treuhandservice und Vermögensverwaltung an. Bevor Sie Ihr Vermögen an solche Anbieter anvertrauen oder ein Investment tätigen, nehmen Sie insbesondere ihre Webseite genauer unter die Lupe.

Ferner sind im Internet vermehrt solche Jobangebote zu finden.

Manche Jobanbieter, auch die oben genannten Firmen, bauen dabei ihre Jobangebote fasst gleich auf und nach einem bestimmten Muster.

Wenn Sie auf der Suche nach einer Zuverdienstmöglichkeit sind, sei es auf 450 € Basis oder zu einem Stundenlohn in Höhe von 18,37 €, und im Internet auf solche Angebote stoßen, bitte seien Sie skeptisch!!!. Geboten wird eine Einstellung im Homeoffice z. B. als Support-Mitarbeiter im Endkunden-Handelssystem oder als Treuhandmanager oder Endkundenmanager. Als Arbeitsmittel benötigen Sie schlicht einen Bürotisch, einen Laptop bzw. ein Smartphone oder ein Tablet und eine funktionierende stabile Internetverbindung. Wenn Sie auf solche Angebote reagieren oder bereits reagiert haben, werden Sie aufgefordert, diesem Unternehmen Ihr Privatkonto zur Verfügung zu stellen. Dann werden Sie aufgefordert, Zahlungen anzunehmen und weiterzuleiten. Diese Unternehmen sitzen grundsätzlich im Ausland und verfügen in der Regel über keine nach dem Zahlungsdienstaufsichtsgesetz (ZAG) erforderliche Erlaubnis. Sie riskieren dabei, dass auf Ihre Konten überwiesene Gelder aus kriminellen, insbesondere betrügerischen, Handlungen stammen. Wenn Sie ein solches Arbeitsangebot annehmen wollen, dann drohen Ihnen empfindliche zivil- uns strafrechtliche Folgen, insbesondere wegen leichtfertiger Geldwäsche § 261 StGB.

Die Philosophie unser Kanzlei

Die Philosophie unser Kanzlei stellt in den Vordergrund, die Gesellschaft und die Anleger vor solchen unseriösen Anbietern präventiv zu schützen. Die Regelungen des Geldwäschegesetzes (GwG) unterliegen einer ständigen Verschärfung. Das GwG wurde im Jahr 2008 neu gefasst und seitdem 2011, 2017 und wieder zum 01.01.2020 geändert. Das Bundesjustizministerium hat erneut einen Entwurf zur Bekämpfung der Geldwäsche vorgelegt. Über den Entwurf  des Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche werde ich demnächst einen gesonderten Beitrag verfassen.

Also, es lohnt sich, hier nachzuschauen.

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