Wir beraten in allen Fragen des allgemeinen Zivil-, Bank- und Kapitalmarktrechts.
Darüber hinaus beraten wir insbesondere in Fragen:
- Kapitalanlagerecht (insbesondere außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Anlageberatung, Anlagevermittlung, Vermögensberatung)
- Kapitalmarktstrafrecht
- Vermögensverwaltungsrecht (rechtliche Beratung von Vermögensverwalter, Privatpersonen im Zusammenhang mit Vermögensverwaltung)
- Wertpapierrecht
- Prozessführung
(insbesondere gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in erster Instanz vor allen Amt- und Landgerichten)

Gerade in der Krise trifft der Anleger auf eine Vielzahl von Unternehmungen, die zunehmend eine unüberschaubare Anzahl von Finanz- und Anlageprodukten im Kapitalmarkt vertreiben. Neben kompetenten und seriösen Anbietern von mittlerweiler komplizierten Finanzprodukten gibt es auch immer wieder Marktteilnehmer, die ihre Finanzinstrumente ohne eine Erlaubnis am Kapitalmarkt anbieten und durch vorsätzliche oder fahrlässige Falschberatung bis zum Kapitalanlagebetrug den Anleger schädigen.
Bei Fragen zwischen der Bank und Kunde beraten wir auch geschädigte Anleger bei Fragen der Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Unserer Arbeit besteht in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung der geschädigten Kapitalanleger und Darlehensnehmer.
Wenn Sie einen Schaden im Rahmen des Kapitalanlagebetruges, infolge eines Beratungsverschuldens durch Ihren Berater bei Ihrer Bank oder Sparkasse sowie im Rahmen der Prospekthaftung erlitten haben, betreuen wir Sie sowohl außergerichtlich und als auch gerichtlich und stehen Ihnen mit kompetenter Beratung zur Verfügung.